Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Alpenweg Reisen GmbH, Maximilianstraße 42, 80538 München, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter"), gelten für alle zwischen dem Veranstalter und den Reisenden geschlossenen Reiseverträge sowie für alle sonstigen von Alpenweg Reisen erbrachten Dienstleistungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 651a ff. BGB über Pauschalreiseverträge, sowie das Reisevertragsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der Alpenweg Reisen GmbH und dem jeweiligen Reisenden (nachfolgend „Reisender" oder „Kunde"), soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Veranstalter nur an, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.
1.4 Der Veranstalter bietet Reiseleistungen in Deutschland an, insbesondere in den Regionen Bayerische Alpen, Berchtesgadener Land, Allgäu, Schwarzwald und angrenzenden Gebieten. Sämtliche Angebote des Veranstalters sind von der Regierung anerkannt und erfüllen die geltenden deutschen Vorschriften für touristische Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsabschluss und Buchungsvorgang
2.1 Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Reisende unterbreitet durch eine Buchungsanfrage oder Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Reisevertrages. Der Veranstalter nimmt dieses Angebot durch eine schriftliche Buchungsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung an.
2.2 Anfragen über das Online-Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch stellen zunächst unverbindliche Anfragen dar. Erst mit Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Veranstalter kommt ein verbindlicher Reisevertrag zustande.
2.3 Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
2.4 Der Reisende, der für mehrere Reiseteilnehmer bucht, ist Hauptreisender und für alle Teilnehmer der Buchung verantwortlich. Er ist verpflichtet, alle für die Reisedurchführung relevanten Informationen an die übrigen Reiseteilnehmer weiterzugeben.
2.5 Minderjährige Reisende unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, entsprechende Nachweise anzufordern.
§ 3 Reisepreise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Reisepreise gelten pro Person, sofern nicht anders angegeben, und beinhalten die im jeweiligen Reiseprogramm aufgeführten Leistungen. Alle Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Preisveröffentlichung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.3 Bei Buchungen mit einer Vorlaufzeit von weniger als 30 Tagen ist der Gesamtbetrag sofort bei Vertragsabschluss fällig.
3.4 Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder per SEPA-Lastschrift erfolgen. Die akzeptierten Zahlungsmethoden werden im Buchungsprozess angegeben.
3.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß § 6 dieser AGB zu erheben.
3.6 Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig, insbesondere bei Erhöhung von Beförderungskosten, Steuern, Gebühren oder Wechselkursänderungen um mehr als 8 % des Reisepreises. Preiserhöhungen sind nur bis 20 Tage vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen über 8 % hat der Reisende das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise anzunehmen.
§ 4 Leistungsumfang und Programmänderungen
4.1 Gegenstand des Reisevertrages sind ausschließlich die im individuellen Reiseprogramm beschriebenen Leistungen. Die genaue Leistungsbeschreibung ist dem jeweiligen Reiseprogramm, der Buchungsbestätigung sowie den ergänzenden Reiseunterlagen zu entnehmen.
4.2 Im Reisepreis eingeschlossen sind grundsätzlich: alle im Reiseprogramm genannten Übernachtungen in der angegebenen Unterkunftskategorie, die im Programm aufgeführten Mahlzeiten, Transfers gemäß Programmangabe, gebuchte Führungen und Aktivitäten sowie das Reisepaket mit Informationsmaterial. Nicht im Reisepreis enthalten sind in der Regel: An- und Abreise zum/vom Startpunkt der Reise, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Reiseversicherungen sowie Leistungen, die nicht ausdrücklich im Reiseprogramm genannt sind.
4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss Programmänderungen vorzunehmen, wenn und soweit diese für den Reisenden zumutbar sind. Wesentliche Änderungen an den Hauptmerkmalen der Reiseleistungen sind dem Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen. In diesem Fall hat der Reisende das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist die Änderung anzunehmen, eine Ersatzreise zu wählen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Änderungen von Unterkunft, Reiseroute oder Programmablauf aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen) begründen keinen Anspruch des Reisenden auf Preisminderung oder Schadensersatz, soweit diese Umstände für den Veranstalter nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar waren.
§ 5 Reisende Pflichten und Verhaltensregeln
5.1 Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reisedurchführung erforderlichen Informationen, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besondere Bedürfnisse, vor Reisebeginn vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des Reisenden resultieren.
5.2 Der Reisende verpflichtet sich, die Anweisungen der Reiseleitung und der vom Veranstalter beauftragten Bergführer und Naturexperten jederzeit zu befolgen, insbesondere in sicherheitsrelevanten Situationen. Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen kann zum Ausschluss von der Reise ohne Anspruch auf Rückerstattung führen.
5.3 Der Reisende ist verpflichtet, die Naturschutzrichtlinien und Verhaltenskodizes der besuchten Schutzgebiete einzuhalten. Das Betreten von gesperrten Bereichen, das Mitnehmen von Naturmaterialien oder das Stören von Wildtieren ist untersagt. Verstöße können zur Haftung des Reisenden führen und den Ausschluss von der Reise nach sich ziehen.
5.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei Auftreten von Mängeln der Reiseleistung diese unverzüglich der Reiseleitung vor Ort mitzuteilen und eine Abhilfemöglichkeit einzuräumen. Unterlässt der Reisende die Anzeige schuldhaft, kann dies zu einer Minderung oder zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen führen.
5.5 Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, eine angemessene Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens Krankenversicherungsschutz im Ausland, Unfall und Reiserücktritt abdeckt. Wir empfehlen den Abschluss einer umfassenden Reiserücktrittsversicherung. Der Veranstalter kann den Nachweis einer gültigen Reiseversicherung vor Reisebeginn verlangen.
5.6 Der Reisende ist verpflichtet, zum angegebenen Treffpunkt zur angegebenen Zeit zu erscheinen. Verspätungen, die zum Verpassen von Abfahrten oder gebuchten Eintritten führen, gehen zu Lasten des Reisenden. Ein Anspruch auf Erstattung entfällt in diesem Fall.
§ 6 Rücktritt und Stornierung durch den Reisenden
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
6.2 Im Falle des Rücktritts erhebt der Veranstalter folgende pauschale Stornogebühren, sofern nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart:
- Rücktritt mehr als 45 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtreisepreises, mindestens 50 €
- Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Gesamtreisepreises
- Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Gesamtreisepreises
- Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Gesamtreisepreises
- Rücktritt 6 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Gesamtreisepreises
- Rücktritt am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise: 95 % des Gesamtreisepreises
6.3 Dem Reisenden ist es gestattet, eine andere Person als Ersatzreisenden zu benennen, die in den Reisevertrag eintritt. In diesem Fall kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 75 € pro Person erheben. Bestimmte Leistungserbringer (z.B. Bahnen, Hotels) können separate Umbuchungsgebühren erheben, die vollständig vom Reisenden zu tragen sind.
6.4 Im Falle außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende vor Reisebeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende hat Anspruch auf vollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen, jedoch keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigung.
§ 7 Rücktritt durch den Veranstalter
7.1 Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Reise nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl wird im jeweiligen Reiseprogramm oder in der Buchungsbestätigung angegeben. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären, jedoch spätestens:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen
- 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von 2 bis 6 Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer unter 2 Tagen
7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Reisende oder ein Mitreisender die Durchführung der Reise trotz Abmahnung erheblich stört, die Sicherheit anderer Reisegäste oder des Reiseteams gefährdet oder gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt. In diesem Fall behält der Veranstalter Anspruch auf den Reisepreis; er ist jedoch verpflichtet, den Wert ersparter Aufwendungen anzurechnen.
7.3 Bei einem Rücktritt des Veranstalters aufgrund nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl erstattet der Veranstalter alle vom Reisenden geleisteten Zahlungen vollständig und unverzüglich zurück.
§ 8 Leistungsstörungen und Mängelansprüche
8.1 Entspricht die Reise nicht den vereinbarten Eigenschaften, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2 Ist die Reiseleistung mangelhaft, kann der Reisende nach Maßgabe der §§ 651i ff. BGB folgende Ansprüche geltend machen: Abhilfe (Nacherfüllung), Preisminderung, Kündigung des Reisevertrages, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.3 Mängelansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
8.4 Eine Minderung des Reisepreises ist ausgeschlossen, wenn der Reisende schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen.
§ 9 Haftung des Veranstalters
9.1 Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstammen, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
9.2 Der Veranstalter haftet nicht für Servicestörungen, Personenschäden oder Sachschäden im Zusammenhang mit von Dritten erbrachten Dienstleistungen, sofern diese Dienstleistungen nicht ausdrücklich Gegenstand des Reisevertrages sind.
9.3 Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.
9.4 Für Schäden an Gepäck und persönlichen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, diese entstehen durch nachgewiesenes Verschulden des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
9.5 Der Veranstalter haftet nicht für Beeinträchtigungen, die auf außergewöhnlichen und unvermeidbaren Ereignissen beruhen, die der Veranstalter auch bei Anwendung aller zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können. Dies umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Extremwetterereignisse, politische Unruhen, behördliche Sperrungen von Naturgebieten sowie pandemiebedingte Einschränkungen.
§ 10 Reiseversicherungen
10.1 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, die mindestens folgende Bereiche abdeckt: Reiserücktrittskostenversicherung, Reisekrankenversicherung inklusive Krankenrücktransport, Reiseabbruchversicherung sowie Haftpflichtversicherung im Ausland.
10.2 Gerade für alpine Aktivitäten, Bergtouren und Abenteuerreisen empfehlen wir zusätzlich eine Bergsportversicherung, die Bergrettungskosten und Hubschraubertransporte abdeckt. In den Bayerischen Alpen können Bergrettungen erhebliche Kosten verursachen, die ohne entsprechende Versicherung vollständig vom Geretteten zu tragen sind.
10.3 Der Veranstalter kann auf Anfrage Informationen zu empfohlenen Versicherungsanbietern bereitstellen, übernimmt jedoch keine Vermittlung oder Haftung für Versicherungsleistungen.
§ 11 Reisedokumente und Einreisebestimmungen
11.1 Die Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass, ggf. Visa) rechtzeitig zu beschaffen und deren Gültigkeit zu gewährleisten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Fehlen oder der Ungültigkeit von Reisedokumenten entstehen.
11.2 Alle Reiseangebote des Veranstalters beziehen sich ausschließlich auf Destinationen in Deutschland. Für Reisen innerhalb Deutschlands sind in der Regel kein Reisepass und keine Visa erforderlich. Ausländische Staatsangehörige sind jedoch für die Einhaltung der für sie geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen selbst verantwortlich.
§ 12 Geistiges Eigentum und Fotos
12.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Reise Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese zu Werbezwecken zu verwenden. Reisende, die nicht auf Fotos oder Videos erscheinen möchten, teilen dies bitte dem Reiseleiter zu Beginn der Reise mit. Ist auf einem Foto eine Person erkennbar, bedarf die Veröffentlichung der ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Person.
12.2 Fotos, die Reisende während der Reise an den besuchten Destinationen aufnehmen, dürfen für private Zwecke genutzt werden. Für eine kommerzielle Verwendung von Aufnahmen, die auf von Alpenweg Reisen organisierten Reisen entstanden sind, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters einzuholen.
§ 13 Beschwerden und Streitbeilegung
13.1 Beschwerden über die erbrachten Reiseleistungen sind zunächst der Reiseleitung vor Ort mitzuteilen, um eine sofortige Abhilfe zu ermöglichen. Können Mängel vor Ort nicht behoben werden, sind sie schriftlich zu dokumentieren und innerhalb von 4 Wochen nach Reiserückkehr dem Veranstalter in Textform mitzuteilen.
13.2 Der Veranstalter ist bestrebt, Beschwerden einvernehmlich zu lösen. Hierfür steht ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der Beschwerden innerhalb von 10 Werktagen bearbeitet.
13.3 Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Reiseverträgen hat die Alpenweg Reisen GmbH die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) anzurufen oder an einem anerkannten Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
13.4 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Übrigen ist der Veranstalter nicht zur Teilnahme verpflichtet und erklärt die Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme im Einzelfall nach Prüfung des Sachverhalts.
§ 14 Datenschutz
14.1 Im Rahmen der Vertragsabwicklung erhebt und verarbeitet der Veranstalter personenbezogene Daten der Reisenden. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf Basis der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen, die Bestandteil dieser AGB ist.
14.2 Zur Erbringung der Reiseleistungen ist es erforderlich, bestimmte personenbezogene Daten an Leistungserbringer (z.B. Hotels, Bergführer, Transportunternehmen) weiterzugeben. Die Reisenden willigen durch den Vertragsabschluss in diese Weitergabe ein, soweit sie für die Vertragserfüllung unbedingt notwendig ist.
§ 15 Änderungen der AGB
15.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten AGB gelten für alle nach dem Datum der Änderung abgeschlossenen Verträge. Für bereits bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB.
15.2 Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website des Veranstalters abrufbar und wird auf Anfrage auch in Papierform zugesandt.
§ 16 Salvatorische Klausel
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der gesamte Vertrag unwirksam.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
17.2 Ist der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Der Veranstalter ist jedoch auch berechtigt, den Reisenden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
17.3 Verbraucher mit Wohnsitz in der EU können sich auch an die für ihren Wohnsitz zuständigen Gerichte wenden.
§ 18 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB oder zu Ihrer Buchung wenden Sie sich bitte an:
Alpenweg Reisen GmbH
Maximilianstraße 42
80538 München
Deutschland
Telefon: +49 89 2154 8730
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
Diese AGB wurden zuletzt im Januar 2024 überarbeitet. Die Alpenweg Reisen GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München. Von der Regierung genehmigter Reiseveranstalter nach den Vorschriften des deutschen Reisevertragsrechts.